Kinderbetreuung
Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Berlin = Sorgeberechtigte Elternteile und Kind sind in Berlin gemeldet.
- Sorgeberechtigung
- Zustimmung des anderen Elternteils, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind (Alle Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine sorgeberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung).
- Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt.
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita oder Kindertagespflege gehen soll.
Um einen Kitaplatz oder Hortplatz zu bekommen, musst du einen Antrag stellen im:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt – Tagesbetreuung für Kinder
Rathausstraße 27, 12105 Berlin
Tel.: (030) 90277-2308
Fax: (030) 90277-2863
E-Mail: kindertagesbetreuung@ba-ts.berlin.de
Oder online:
https://liste-antraege.bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/SenBJF/Kita/index
Wann muss ich mich um einen Kita-Platz kümmern?
So früh wie möglich! Bis zur Schulpflicht des Kindes hast du im Prinzip freie Wahl, wer sich um dein Kind kümmert.
Finde die passende Kita in deiner Nähe:
https://www.kitaatlas.de/
Hier kann man nach freien Kitaplätzen schauen:
https://kita-navigator.berlin.de/
Beratung zur ergänzenden Kinderbetreuung
Eine große Herausforderung für Eltern im Alltag ist die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Was passiert insbesondere, wenn Kita und Hort geschlossen haben, Eltern aber arbeiten müssen? Es gibt eine kostenfreie Beratung für Eltern, insbesondere Alleinerziehende, die einen Betreuungsbedarf haben, der von Kitas, Horten oder von der normalen Kindertagespflege nicht abgedeckt wird.
Die Beraterin informiert über Möglichkeiten und Vorgehensweisen, gibt Tipps und Hinweise, nach Möglichkeit ganz auf die persönliche Situation zugeschnitten:
Catherine Wieland (Leiterin Strukturstelle berlinweite ergänzende Kinderbetreuung)
Anmeldung unter: unter Tel. 0176 43393816 oder catherine.wieland@shia-berlin.de
(Kinderbetreuung nach vorheriger Anmeldung möglich)
Rudolf-Schwarz-Straße 31
10407 Berlin
Ergänzende Tagespflege
Jede berufstätige Mutter und Vater, die auf Grund ihrer Tätigkeit einen Betreuungsplatz nach Kita- und Hortzeiten benötigen, können „ergänzende Tagespflege“ beantragen und eine Person ihres Vertrauens benennen.
Dafür gibt es für die betreuende Person einen Vertrag mit dem Bezirksamt und monatliche Bezahlung.
Beantragung einer ergänzenden Tagespflege nach §23 SGB VIII nach Kita oder Hortschließzeiten.
Voraussetzung:
- Kita oder Hortplatz ist vorhanden
- Möglichkeit einer familiären Unterstützung ist nicht gegeben (hat Vorrang und wird geprüft)
- Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag der / des Sorgeberechtigten
Beantragung im:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt – Tagesbetreuung für Kinder
Rathausstraße 27, 12105 Berlin
Tel.: (030) 90277-2308
Fax: (030) 90277-2863
E-Mail: kindertagesbetreuung@ba-ts.berlin.de
Oder online:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324901/standort/123612/
In Berlin bieten die Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Horte in der Regel Öffnungszeiten an, die zwischen 6:00 und 18:00 Uhr liegen. Für einige Eltern und Alleinerziehende reichen diese Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung nicht aus, da ihre Arbeitszeit die Öffnungszeiten der regulären Betreuung regelmäßig um mehr als eine Stunde überschreitet. Mütter und Väter haben in diesem Fall die Möglichkeit, neben dem regulären Betreuungsgutschein noch einen weiteren Gutschein für die Kinderbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder zu beantragen. Der Betreuungsgutschein, der von Eltern beim Jugendamt beantragt werden kann, heißt „Gutschein für ergänzende Kindertagespflege“. Für die Kinderbetreuung der Kinder ist dann eine geschulte Betreuungsperson zuständig. Weitere Infos unter: https://www.mokis.berlin/
